Informationen zum ZRF Traunstein

Allgemeines:

Die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein gestalteten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) vom 25. Juli 2002 (GVBl S. 318) den Rettungszweckverband Traunstein zu einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung um. Der Rettungszweckverband erließ mit Zustimmung seiner Verbandsmitglieder und der Genehmigung der Regierung von Oberbayern eine entsprechend angepasste Verbandssatzung.

Name und Sitz:

Der Zweckverband führt den Namen "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Traunstein". Der Zweckverband hat seinen Sitz in Traunstein.

Verbandsmitglieder:

Verbandsmitglieder sind die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf am Inn und Traunstein. Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Mitglieder.

Verbandsorgane:

Die Organe des Zweckverbandes sind:

  1. die Verbandsversammlung
  2. der Verbandsvorsitzende

Verbandsversammlung:

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den weiteren Verbandsräten. Die Anzahl der Vertreter eines Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung richtet sich nach seiner Einwohnerzahl. Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene vierzigtausend Einwohner einen Verbandsrat, mindestens jedoch einen Verbandsrat. Maßgebend sin die vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung am 31. Dezember des den allgemeinen Kommunalwahlen vorausgehenden Jahres festgestellten Einwohnerzahlen. Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung kann nur zum 1. Mai des Jahres geändert werden, in dem allgemeine Kommunalwahlen stattfinden. Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen.

Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über

  1. die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 BayRDG,
  2. den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle (Art. 4 ILSG),
  3. die Wahl des Verbandsvorsitzenden.

Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Gegenstände.

Verbandsvorsitzender:

Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt den Vorsitz. Im Übrigen richtet sich seine Zuständigkeit nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit. Der Zweckverband unterhält eine Geschäftsstelle beim Landratsamt Traunstein. Sie wird durch einen Geschäftsleiter geführt, der von der Verbandsversammlung zu bestellen ist.

Geschäftsführer:

Seit 01.03.2007 wird der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung nicht zuletzt wegen der anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Leitstelle Traunstein durch einen hauptamtlichen Geschäftsleiter verwaltet.

Aufgaben des ZRF:

Der Zweckverband hat die Aufgabe,

  1. den Rettungsdienst entsprechend den Bestimmungen des BayRDG und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wahrzunehmen
  2. eine Integrierte Leitstelle zu errichten
  3. ab dem Zeitpunkt der Funktionstüchtigkeit des Integrierten Leitstelle die Alarmierung der Feuerwehr zu übernehmen und die Integrierte Leitstelle mit den in Art. 1 Satz 2, Art. 2 ILSG genannten Aufgaben zu betreiben sowie die für Notrufabfrage, Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur im Verbandsgebiet bereitzustellen und zu unterhalten.
Der Zweckverband erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts.
 

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